Statistik BW
Finanzen & Steuern
Steuern, Gebühren & Beiträge
Steuern
Steuern sind nutzungsunabhängig zu zahlenden Beträge, die von den jeweiligen Steuerpflichtigen zu entrichten sind.
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Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer A - 330 v.H. (Land-/Forstwirtschaft)
Hebesatz Grundsteuer B - 360 v.H.
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Gewerbesteuer
Hebesatz - 360 v.H.
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Hundesteuer (jährliche Steuer)
Erster Hund - 96,00 €
jeder weitere Hund - je 192,00 €
Zwingersteuer - 288,00 €
Kampfhund - 492,00 €
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Vergnügungssteuer (monatliche Steuer)
Gerät mit Gewinnmöglichkeit - 50,00 €
Gerät ohne Gewinnmöglichkeit - 25,00 €
In Spielhallen - jeweils das Doppelte der obigen Steuersätze
Gebühren
Gebühren sind Beträge, die für eine in Anspruch genommene Leistung zu zahlen sind.
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Wasserverbrauch
Grundgebühr - je nach Größe des Zählers
Verbrauchsgebühr - 2,05 € pro m³ zzgl. 7% MwSt.
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Abwasserentsorgung
Alt: bis Ende 2009
Verbrauchsgebühr - 3,27 € pro m³
Neu: "Gesplittete Abwassergebühren" ab 2010
Schmutzwasser (SW) nach Frischwasserverbrauch
Niederschlagswasser (NW) nach versiegelten Flächen
- für 2010:
Schmutzwasser - 2,41 € pro m³
Niederschlagswasser - 0,44 € pro m²
- für 2011:
Schmutzwasser - 2,68 € pro m³
Niederschlagswasser - 0,55 € pro m²
- für 2012:
Schmutzwasser - 2,73 € pro m³
Niederschlagswasser - 0,53 € pro m²
» Geoportal zur Ermittlung der Gesplitteten Abwassergebühr.
Beiträge
Beiträge sind Beträge, die einmalig für die Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit zu zahlen sind. Hier sind vor allem die Kosten für die Herstellung von Straßen und Kanalisation zu nennen, die von allen Hauseigentümern eines Bebauungsgebietes anteilig zu tragen sind.
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Abwasserversorgungsbeiträge
pro m² Geschossfläche - 4,91 €.
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Wasserversorgungsbeiträge
pro m² Geschossfläche - 2,05 € zzgl. MwSt.
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Straßenerschließungsbeiträge
werden im Einzelfall abhängig von den Ausbaukosten für die jeweilige Straße berechnet.