Bebauungsplan der Innenentwicklung und örtliche Bauvorschriften „Mühlstraße Süd-Ost, Änderung Adelberger Straße 18+22“

1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses Der Gemeinderat hat am 09.03.2023 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlstraße Süd-Ost, Änderung Adelberger Straße 18+22“ beschlossen. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, erfolgt die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und von der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nrn. 403 und 405/1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zum Download bereitgestellten Lageplan des Ingenieurbüros für Vermessung und Stadtplanung, Käser, vom 09.03.2023 dargestellt.
2. Ziel und Zweck der Planung
Auf dem Flurstück Nr. 403 (Adelberger Straße 18) ist ein Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen geplant. Auf dem benachbarten Flurstück Nr. 405/1 (Adelberger Straße 22) soll ein Mehrfamilienhaus mit bezahlbarem Wohnraum in unterschiedlichen Wohnungsgrößen entstehen. Die bestehenden Gebäude werden abgebrochen.
3. Öffentliche Auslegung vom 24. März bis 24. April 2023
Weiter hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 09.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgeblich ist der Entwurf des Ingenieurbüros für Vermessung und Stadtplanung, Käser, vom 09.03.2023.
Die öffentliche Auslegung findet
vom 24. März bis 24. April 2023 (je einschließlich)
während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Plüderhausen, Rathaus, Marktplatz 11, Flur im 2. Obergeschoss statt. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeinde Plüderhausen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S.2 BauGB).
Plüderhausen, den 16.03.2023
Gemeinde Plüderhausen
gez. Benjamin Treiber
Bürgermeister