Öffentliche Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg „Hohrain Gländ I – 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2026 den Bebauungsplan „Hohrain Gländ I – 1. Änderung“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), als jeweils selbstständige Satzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), beschlossen.