Öffentliche Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wagneräcker, 2. Änderung – Teil B“ (auch bekannt als Bischoff-Areal zwischen Birkenallee und Rems) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen hat am 30.03.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Wagneräcker, 2. Änderung – Teil B“ (auch bekannt als Bischoff-Areal zwischen Birkenallee und Rems) als vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufzustellen.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Es wird entsprechend darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Ziele und Zwecke der Planung
Das Areal der Firma Erhardt Bischoff, einem ehemals bedeutenden Zulieferer der Automobilbranche, liegt seit dessen Geschäftsaufgabe in den 1990er Jahren brach. Das Gelände wird seit 1997 nicht mehr gewerblich genutzt (mit Ausnahme von Abstellmöglichkeiten auf einer kleineren Teilfläche für ein paar wenige Baugeräte und Gegenstände). Das Quartier zwischen Birkenallee und Rems schließt im Süden direkt an bestehende Wohnbebauungen an und stellt den Übergangsbereich zwischen den innerörtlichen Wohnquartieren und den gewerblichen Bauflächen im Nordwesten von Plüderhausen dar. Aufgrund der Lage des Quartiers und der guten Erreichbarkeit, sowohl verkehrlich als auch infrastrukturell, sollen die ehemals gewerblichen Flächen zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, ein innerörtliches Wohnquartier in einer für Plüderhausen angemessenen Dichte zu schaffen und dem Bedarf nach Wohnraum durch ein vielfältiges Wohnangebot gerecht zu werden. Es soll erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden und eine lebendige und vitale Nachbarschaft gefördert werden. Für die Projektentwicklung hat sich eine Arbeitsgemeinschaft bestehend aus der Kreisbaugruppe Waiblingen und der Schatz-Gruppe gefunden. Da bereits eine konkrete Vorhabenplanung vorliegt werden entsprechend den Regelungen des § 12 BauGB zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt. Für den nördlichen Teilbereich des Areals wird parallel das Bebauungsplanverfahren „Wagneräcker, 2. Änderung – Teil A“ durchgeführt.
Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH in der Fassung vom 14.04.2023 unter Berücksichtigung des Änderungsbeschlusses vom 30.03.2023. Nachfolgend eine Planskizze des Geltungsbereiches:
Öffentliche Auslegung
In der öffentlichen Sitzung am 30.03.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Wagneräcker, 2. Änderung – Teil B“ vom 30.03.2023 mit Änderungen gebilligt und entschieden, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die beschlossenen Änderungen haben in dem nachfolgend aufgeführten und öffentlich auszulegenden Planstand Berücksichtigung gefunden.
Der Bebauungsplanentwurf inklusive Vorhaben- und Erschließungspläne vom 14.04.2023 und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 14.04.2023, jeweils mit Begründung vom 14.04.2023 sowie die Anlagen zum Bebauungsplan, der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die nachfolgend aufgeführten bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit von
Freitag, 28.04.2023 bis einschließlich Freitag, 09.06.2023
im Rathaus der Gemeinde Plüderhausen, Am Marktplatz 11, 73655 Plüderhausen während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die üblichen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich
Montag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Folgenden von der Gemeinde bisher eingeholten umweltbezogenen Stellungnahmen werden öffentlich ausgelegt:
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Bebauungsplan „Wagneräcker – 2. Änderung, Teil A und Teil B“, HPC AG, Rottenburg a. N., 21.02.2023.
- Umweltbeitrag „Wagneräcker – 2. Änderung, Teil A und Teil B“, HPC AG, Rottenburg a. N., 21.02.2023.
- Orientierende Altlastenuntersuchung Bischoff-Areal Birkenallee 51 + 57 in Plüderhausen, HPC AG, Stuttgart-Degerloch, 19.01.2018.
- Schalltechnische Untersuchung, Bebauungspläne „Wagneräcker, 2. Änderung Teil A und Teil B“, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, 15.02.2023.
Die Öffentlichkeit hat während der öffentlichen Auslegung die Gelegenheit Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Plüderhausen, Am Marktplatz 11, 73655 Plüderhausen oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse j.amiguet@baldaufarchitekten.de beim beauftragten Planungsbüro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auslegten Unterlagen werden während des genannten Zeitraums gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Plüderhausen eingestellt und können dort abgerufen werden.
Bürgerinformationsveranstaltung
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Hierzu ist die Öffentlichkeit herzlich eingeladen. In diesem Rahmen können Stellungnahmen vorgebracht und Fragen zum Bebauungsplanentwurf gestellt werden.
Die Bürgerinformationsveranstaltung findet statt am
Freitag, 05.05.2023 um 18 Uhr
in der
Staufenhalle
Am Marktplatz 10
73655 Plüderhausen
Plüderhausen, 20.04.2023
gez. Treiber
Bürgermeister