Aus Plüderhausen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat hat am 28.07.2022 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Hohbergschule“ beschlossen. Der Bebauungsplan dient der Entwicklung dringend benötigten Wohnraums. Da der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen begründet, erfolgt die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Gem. § 13b BauGB iVm. § 13a BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet grenzt an das Gelände der Hohbergschule an und umfasst die Flurstücke Nr. 2578/3, 2581/1, 2582, 2585/1 und 2587 sowie Teilbereiche der Flurstücke Nr. 2719 (Kantstraße) und 2588. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgebildeten Abgrenzungskarte des Ingenieurbüros für Vermessung und Stadtplanung, Käser vom 28.07.2022 dargestellt.
Plüderhausen, den 04.08.2022
Gemeinde Plüderhausen
gez. Treiber
Bürgermeister
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