Gutachterausschuss
Bodenrichtwerte und -karte
Die Bodenrichtwerte sind die ermittelten Durchschnittswerte des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken auf Basis der abgewickelten Verkaufsfälle. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwert sind aufgrund wertbeeinflussender Merkmale und Umstände des einzelnen Grundstücks (z.B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der vorhandenen und möglichen baulichen Nutzung, Bebauung, Grundstücksbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt) möglich.
Die Große Kreisstadt Schorndorf und die Gemeinden Remshalden, Urbach, Winterbach und Plüderhausen arbeiten seit 1. Januar 2019 bezüglich der Aufgaben des Gutachterausschusses und der Grundstücksbewertung interkommunal zusammen. Zu diesem Zweck wurde bei der Stadt Schorndorf der „Gutachterausschuss Mittleres Remstal“ eingerichtet.
Weitere Informationen
Stadt Schorndorf
Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
Archivstraße 4
73614 Schorndorf
Jan Kunz
stellv. Leiter Geschäftsstelle / Immobilienbewertung
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07181 6021542
Ritta Szedlak
Kaufpreissammlung
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07181 6021541