Dienstleistungen
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - landwirtschaftliche Nutztiere anmelden
Wenn Sie als Tierhalter oder Tierhalterin neu mit der Tierhaltung beginnen, müssen Sie unter anderem Ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anmelden. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Nutztiere, als auch Tiere zur privaten Nutzung (zum Beispiel Reitpferde).
Meldepflichtig sind unabhängig vom Geschlecht und Alter:
- Pferde
- Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel)
- Schweine (einschließlich Mini-, Hängebauch- und Makroschweine)
- Schafe, die zehn Monate und älter sind
- Hühner
- Truthühner/Puten
- Bienen
Tipp: Informieren Sie sich im Portal der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.
Zuständigkeit
die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Für die Registrierung der Tierhaltung ist die untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) zuständig.
Voraussetzungen
- Der Standort der Tiere muss in Baden-Württemberg sein.
- Der Tierhalter oder die Tierhalterin ist melde- und beitragspflichtig (zum Beispiel bei Pensionstierhaltung der Stallbetreiber oder die Stallbetreiberin, an den oder die Sie Ihre Boxenmiete bezahlen).
- Die Tierhaltung muss bei der örtlich zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) registriert sein.
Unterlagen
ausgefülltes Formular "Neuanmeldung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg"
Ablauf
Sie müssen die Meldung schriftlich per Post, Fax oder Online bei der Tierseuchenkasse einreichen. Meldungen per Telefon werden nicht berücksichtigt.
Bei formloser Meldung müssen Sie angeben,
- ab welchem Zeitpunkt (Monat und Jahr) wie viele Tiere je Art (Gesamtanzahl je Tierart) gehalten werden und
- wo die Tiere untergebracht sind (Anschrift des Stalls, sofern diese von der Wohnanschrift abweicht).
Sie erhalten im Anschluss an die Meldung eine Tierbesitzernummer. Diese müssen Sie bei allen Folgemeldungen angeben. Folgemeldungen sind:
- jährliche Tierbestandsmeldung
- Änderung des Tierbestands
- Adressänderung
Eine weitere Möglichkeit zur Anmeldung bei der Tierseuchenkasse besteht über die Anlage D des Antrags auf Registrierung bei der jeweils zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt). Das Veterinäramt gibt die ausgefüllten Anlagen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg weiter.
Hinweis: Wenn Sie sich angemeldet haben und die Beiträge pünktlich bezahlen, erhalten Sie eine Vielzahl von Leistungen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und in den Leistungsbeschreibungen:
Kosten
Für bestimmte Tiere müssen Sie einen jährlichen Beitrag an die Tierseuchenkasse zahlen. Die Angaben zu den Beiträgen finden Sie auf den Internetseiten der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg. Die Beiträge sind nach Tierart unterteilt.
Frist
Sie müssen die Aufnahme der Tierhaltung innerhalb von zwei Wochen bei der Tierseuchenkasse anzeigen. Bestimmte Änderungen im Tierbestand müssen sie sofort anzeigen.
Hinweis: Wenn Sie sich über die Anlage D des Antrags auf Registrierung beim jeweils zuständigen Veterinäramt registrieren, müssen Sie dies vor Beginn der Tätigkeit tun. Änderungen müssen Sie sofort anzeigen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
- Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
- Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitsrechtlicher Vorschriften (Tiergesundheitsausführungsgesetz - TierGesAG)
- Satzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg über die Beiträge der Tierbesitzer (Beitragssatzung)
Zuständige Behörden
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Bau eines Wildgeheges anzeigen
- Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
- EU-Heimtierausweis (Pet Passport) beantragen
- Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
- Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
- Jägerprüfung - Zulassung beantragen
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- Tierquälerei anzeigen
- Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Freigabevermerk
Stand: 07.07.2021
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Weitere Informationen
Gemeinde Plüderhausen
Am Marktplatz 11
73655 Plüderhausen
07181 8009-0
07181 8009-7000
E-Mail schreiben