Luftfahrtveranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen, Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind.
Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
Sie müssen die fliegerischen Sachkunde des Veranstaltungsleiters durch geeignete Dokumente nachweisen.
Sie müssen die Genehmigung schriftlich beantragen. Das Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.
Nach Eingang der Unterlagen hört das Regierungspräsidium Stuttgart die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie die Träger öffentlicher Belange an. Daher ist es zwingend notwendig, mit dem Antrag das beabsichtigte Flugprogramm vorzulegen. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ergeben sich aus den Stellungnahmen keine Bedenken und sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie nach Vorlage des endgültigen Flugprogramms mit Namen der teilnehmenden Piloten und amtl. Kennzeichen der teilnehmenden Luftfahrzeuge die Genehmigung in Form eines schriftlichen Bescheides.
Zwischen EUR 50,00 und 10.300, je nach Größe der Veranstaltung
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 27.11.2019 freigegeben.
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