In Deutschland besteht Bestattungspflicht.
Als Angehörige oder Angehöriger der verstorbenen Person müssen gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge Sie für die Bestattung sorgen und die dabei anfallenden Kosten übernehmen. Die Entstandene Kosten können Sie von den Erbinnen, Erben oder sonst Zahlungspflichtigen einfordern, wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören.
Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit es Ihnen als gesetzlich verpflichteter Person abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann.
Es übernimmt die Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung. Das gilt auch für Feuerbestattungen. Beispielsweise gehören dazu die Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren und die Kosten für das Anlegen des Grabes. Nicht übernommen werden die Kosten für die Bewirtung von Trauergästen.
Sozialamt ist,
Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.
Nachweise der verstorbenen Person:
Nachweise der antragstellenden Person:
Sie müssen die Übernahme der Bestattungskosten schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Dort können Sie sich auch beraten lassen und den Antrag ausfüllen. Stimmt die zuständige Stelle Ihrem Antrag zu, erfolgt die Zahlung entweder an Sie selbst oder mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis direkt an das Bestattungsunternehmen.
Sie können den Antrag vor oder nach der Bestattung stellen. Besprechen Sie nach Möglichkeit eine Übernahme der Kosten schon vorher mit der zuständigen Stelle.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.05.2020 freigegeben.
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