Dienstleistungen
Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen
Zu den Problemstoffen zählen
- Abbeizmittel,
- Abflussreiniger,
- Farben,
- Lacke,
- Klebestoffe,
- Laugen,
- Säuren,
- Chemikalien wie Fotochemikalien,
- Altöl,
- Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
- Putz- und Reinigungsmittel,
- Akkus, Batterien,
- Energiesparlampen und vieles mehr,
die Sie nicht mehr benötigen oder unbrauchbar geworden sind.
Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Zuständigkeit
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Unterlagen
keine
Ablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können. Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlagen
die jeweilige örtliche Satzung
Zuständige Behörden

Lebenslagen
Verwandte Themen
- Abfall und Müll entsorgen
- Abwasser entsorgen
- Ausfuhr von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU beantragen
- Ausfuhr von Abfällen innerhalb der EU - Notifizierung beantragen
- EMAS - Registrierung und Aufnahme beantragen
- Elektroschrott entsorgen
- Gefährliche Abfälle - Elektronisches Entsorgungsnachweisverfahren durchführen
- Reisigsammelplatz
- Umweltbeeinträchtigungen melden
- Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen
- Umweltzeichen "Blauer Engel" beantragen
- Umweltzonen - Ausnahmegenehmigung beantragen
- Wasseranschluss anmelden
- Wertstoffsammelstelle
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.09.2020 freigegeben.
Weitere Informationen
Gemeinde Plüderhausen
Am Marktplatz 11
73655 Plüderhausen
07181 8009-0
07181 8009-7000
E-Mail schreiben