Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Stand: 04.07.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Gemeinde Plüderhausen
Am Marktplatz 11
73655 Plüderhausen
07181 8009-0
07181 8009-7000
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