Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Stand: 19.07.2022
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Gemeinde Plüderhausen
Am Marktplatz 11
73655 Plüderhausen
07181 8009-0
07181 8009-7000
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