Lebenslagen
Grenzüberschreitende Rechtssachen
Hat Ihr Schuldner oder Ihre Schuldnerin den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, können Sie ein Europäisches Mahnverfahren durchführen. Ausgenommen davon sind Schuldner und Schuldnerinnen in Dänemark.
Überschreitet die Forderung die Höhe von 5.000 Euro nicht, können Sie auch ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen durchführen.
Diese beiden Verfahren ermöglichen es Ihnen, Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug einfacher, schneller und mit geringeren Kosten durchzusetzen.
Daneben haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Forderung mit den nationalen Gerichtsverfahren (Zivilklage, gerichtliches Mahnverfahren) geltend zu machen und auf dieser Grundlage gegen Ihren Schuldner oder Ihre Schuldnerin im Ausland zu vollstrecken.
Verfahren
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 12.02.2021 freigegeben.
Weitere Informationen
Gemeinde Plüderhausen
Am Marktplatz 11
73655 Plüderhausen
07181 8009-0
07181 8009-7000
E-Mail schreiben