Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung …

1. … setzt sich derzeit zusammen aus:

4 Vertretern des Gemeinderats (1 je Fraktion),
9 Vertretern der Bürgerschaft (von den Fraktionen vorgeschlagen),
1 Vertreter des Handels- und Gewerbevereins,
2 Vertretern der Verwaltung.

Diese Zusammensetzung ist auf Dauer angelegt.

2. … ist ein offener Kreis.

Bei Bedarf können weitere Personen hinzugezogen werden.

3. … ist ehrenamtlich tätig.

Die Mitarbeit gestaltet sich aktiv und kann auf Dauer oder projektbezogen sein.

4. … ist ein eigenständiger und unabhängiger Kreis.

Die Legitimation für alle Beteiligungsprozesse erfolgt durch den Gemeinderat.

5. … hat die Aufgabe, Bürgerbeteiligung fest zu verankern und auf Dauer sicherzustellen.

Hierzu unterstützt er bestehende Formen der Bürgerbeteiligung und erarbeitet neue Beteiligungskonzepte.

6. … schlägt Themen für Bürgerbeteiligungen vor.