28.05.2026

Ihr Ordnungsamt informiert

abgestellte Autos in einer engen Straße
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abgestellte Autos in einer engen Straße

Wir möchten alle Verkehrsteilnehmer als kleinen Reminder darauf hinweisen, dass das Parken in Straßen nicht erlaubt ist, wenn dadurch eine Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 Metern verbleibt. Dies ist keine bloße Empfehlung, sondern ergibt sich aus geltendem Verkehrsrecht.