Veräußerung Grundstück in Walkersbach
Die Gemeinde Plüderhausen veräußert das nachfolgende Grundstück: Grundstück Flst. Nr. 32/8, Talstraße 33
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WeiterlesenDie Vergabe des Baulands durch die Gemeinden erfolgt seit jeher im Wege pflichtgemäßer Ermessensausübung unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung gem. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), der Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit sowie der Bestimmtheit.
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