26.02.2024

NEU seit dem 1.1.2024: Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert

Rechtzeitig schauen: Personalausweis und Reisepass noch gültig
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Rechtzeitig schauen: Personalausweis und Reisepass noch gültig

Der Bundestag hat dafür gestimmt, den Kinderreisepass abzuschaffen. Seit dem 1. Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern außerhalb der EU ein normaler Reisepass samt Chip benötigt. Die Kleinen bekommen also einen Pass wie die Großen. Doch was verändert sich dadurch für Familien?

Der Vorteil: Der elektronische Reisepass hat eine längere Gültigkeitsdauer und kann für jede nationale und internationale Reise genutzt werden. 

Kinderreisepässe wurden bislang für Minderjährige unter zwölf Jahren ausgestellt. Allerdings sind sie nur eingeschränkt nutzbar und müssen wegen europarechtlicher Vorgaben nach Ablauf eines Jahres verlängert oder neu ausgestellt werden.

Die Bundesregierung wollte endlich eine einheitliche Lösung für Passdokumente - und zwar unabhängig vom Alter, um den Familienurlaub zu erleichtern und für weniger bürokratische Hürden zu sorgen. 

So heißt es in der Begründung des Bundestags:

Um für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig vom Alter eine einheitliche Lösung für Passdokumente zu erzielen, soll das Dokument Kinderreisepass abgeschafft werden.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Seit dem 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Der neue elektronische Reisepass kann bereits jetzt schon beantragt werden. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.

Welche Einschränkungen gibt es bei Pässen für Kinder?

Der Pass wird bereits vorher ungültig, wenn eine Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern der Fall.

Wenn es zu starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes kommt, empfiehlt das Bundesinnenministerium, rechtzeitig einen neuen Pass zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

Wie viel kostet der elektronische Reisepass?

Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt laut Bundesinnenministerium 37,50 Euro und erhält einen Reisepass, der sechs Jahre gültig ist. Wer älter als 24 Jahre ist, muss 70 Euro zahlen. Dafür ist dieser Reisepass dann zehn Jahre gültig.

Teurer wird es, wenn man eine Express-Ausstellung benötigt oder wenn der Pass außerhalb des Wohnortes oder im Ausland beantragt wird.

Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung eines Reisepasses für ein Kind?

Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Das Kind muss also bei der Beantragung mit dabei sein. Ab 6 Jahren werden die Fingerabdrücke auf dem Dokument gespeichert. Ab 10 Jahren ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Für die Beantragung braucht es unter anderem: ein aktuelles biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde im Original oder das bisherige Ausweisdokument und die Zustimmung der Sorgeberechtigten.

Personalausweis oder Reisepass?

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Die Ausstellung eines Personalausweises kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, der Ausweis ist sechs Jahre gültig. Der elektronische Reisepass ist mit 37,50 Euro somit teurer, lohnt sich also nur bei Fernreisen außerhalb der EU.