Bodenrichtwerte und -karte

Die Bodenrichtwerte sind die ermittelten Durchschnittswerte des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken auf Basis der abgewickelten Verkaufsfälle. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwert sind aufgrund wertbeeinflussender Merkmale und Umstände des einzelnen Grundstücks (z.B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der vorhandenen und möglichen baulichen Nutzung, Bebauung, Grundstücksbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt) möglich.

Die Große Kreisstadt Schorndorf und die Gemeinden Remshalden, Urbach, Winterbach und Plüderhausen arbeiten seit 1. Januar 2019 bezüglich der Aufgaben des Gutachterausschusses und der Grundstücksbewertung interkommunal zusammen. Zu diesem Zweck wurde bei der Stadt Schorndorf der „Gutachterausschuss Mittleres Remstal“ eingerichtet.

Die aktuellen Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022 für die Gemeinden Plüderhausen, Urbach, Schorndorf, Winterbach und Remshalden sind ab sofort unter dem Link www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

Bei Fragen dazu geben Ihnen Mitarbeiter vom Gutachterausschuss Mittleres Remstal gerne Auskunft:
Herr Schäfer: Tel. 07181 602-1540
Herr Kunz: Tel. 07181602-1542