Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Neusatz II, Änderung Rubensweg 12“
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses Der Gemeinderat hat am 10.10.2024 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Neusatz II, Änderung Rubensweg 12“ beschlossen. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, erfolgt die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und von der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
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